Freitag der 10. September 2010

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Genehmigung der Satzungsänderung § 9: Zusatzbeitrag

Mit Schreiben vom 16.02.2010 hat unsere Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsaufsichtsamt (BVA), unsere Satzungsänderung zur Einführung eines Zusatzbeitrags genehmigt. Demnach erheben wir ab 01.01.2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag i. H. v. 8 Euro von jedem beitragspflichtigen Mitglied. Dieser Beitrag wird quartalsweise zum 20. des letzten Monats im Quartal (also jeweils dem 20. März, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember) fällig.

In der 7. Kalenderwoche informieren wir hierüber alle Mitglieder in einem Schreiben. Die Gründe legen wir Ihnen in diesem Schreiben sowie in der nächsten Ausgabe des BKK PHOENIX Magazins ausführlich dar.

Der Zusatzbeitrag ist das gesetzlich vorgesehene Mittel um die Finanzierungslücken des Gesundheitsfonds zu schließen. Dem Gesundheitsfonds fehlen nach übereinstimmenden Schätzungen 8 Mrd. Euro im Jahr 2010. Dies schlägt nun – wie wir erst seit Ende Januar wissen – voll auf die Kassen durch. Dies bedeutet für unsere BKK Mindereinnahmen von ungefähr 1,3 Mio. Euro in 2010. Daher sind wir gem. § 242 SGB V gezwungen einen Zusatzbeitrag zu erheben.

Die BKK PHOENIX steht für starke Leistungen – hierbei wird es auch bleiben. Für Fragen rund um den Zusatzbeitrag können Sie hier klicken oder aber unser Service-Center von 7 bis 21 Uhr (montags – freitags) erreichen - Telefon: 040/30387-299. Eine Onlinezahlung ist hier möglich.