Bundesweite Extra-Leistung der BKK PHOENIX: Klassische Homöopathie
Alternative medizinische Behandlungen finden auch in Deutschland zunehmend Fürsprecher. Dabei spielt der homöopathische Therapieansatz eine große Rolle, ohne dass eine Abrechnung über die Krankenversichertenkarte bisher regelmäßig möglich war.
In unserer aktuellen Kundenbefragung hat sich jedoch jeder Vierte positiv zu einer homöopathischen Behandlung geäußert und würde diese auch in Anspruch nehmen. Grund genug für uns einen bundesweiten Vertrag zur Integrierten Versorgung mit dem Zentralverein Homöopathischer Ärzte sowie dem Deutschen Apothekerverband zu schließen.
Als Kunden der BKK PHOENIX können Sie nunmehr einen der Vertragsärzte aufsuchen und dort Ihre Teilnahme erklären. Diese Erklärung beschränkt nicht Ihre sonstige freie Arztwahl, sondern ermöglicht Ihnen lediglich die Inanspruchnahme der homöopathischen Therapie.
Diese Extra-Leistungen umfassen:
- Homöopathische Erstanamnese (einmal pro Jahr erstattungsfähig)
- Repertorisation (zweimal pro Jahr erstattungsfähig)
- Homöopathische Analyse (zweimal pro Jahr erstattungsfähig)
- Homöopathische Folgeanamnese (einmal pro Quartal erstattungsfähig, sofern die Dauer mindestens 30 Min. beträgt bzw. zweimal pro Quartal erstattungsfähig, sofern die Dauer mindestens 15 Min. beträgt)
- Homöopathische Beratung (höchstens fünfmal pro Quartal erstattungsfähig)
- Kommunikation mit kooperierenden Apothekern.
Voraussetzung ist, dass seitens des Arztes eine Kassenzulassung vorliegt und eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert wurde. Wenn Sie einen teilnehmenden Arzt in Ihrer Nähe suchen möchten, klicken Sie bitte hier (Sie gelangen auf die Website des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte): Arztsuche Wichtig: Hier im Auswahlfenster "Kasse/Privat/Sonderverträge" Kassenpraxis-Sonderverträge einstellen!
Die Kosten der Behandlungen werden innerhalb des oben genannten Rahmens vollständig von der BKK PHOENIX übernommen!
Allerdings ist es uns in der Regel nicht erlaubt Kosten für homöopathische Medikamente zu übernehmen – diese Beträge wären dann selbst zu leisten. Die hieraus entstehenden Kosten können Sie bei Interesse über eine Zusatzversicherung unseres Partners Barmenia abdecken. Unsere Kundenbetreuer beraten Sie gerne, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll wäre.
Ein weiterer Baustein dieses Vertrages ist die Kooperation und Abstimmung zwischen Arzt und Apotheke: von beiden Seiten kann das Gespräch gesucht werden, um ein optimales Präparat zu ermitteln. Darüber hinaus erhalten Sie vom Apotheker besondere Hinweise zur Anwendung der homöopathischen Arzneimittel.
Wir freuen uns Ihnen diese tolle Zusatzleistung anbieten zu können!







