Mittwoch der 8. September 2010

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Daten der BKK

Datenblatt der BKK PHOENIX

BKK-Betriebsnummer

Die Betriebsnummern unserer BKK lauten:

155 173 68 / Westkasse

071 675 13 / Ostkasse

Beitragssätze Krankenversicherung West/Ost seit 01.01.2010

Allgemein

14,9 v. H.

Ermäßigt

14,3 v. H.

Höchstbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer West/Ost ab 01.01.2010

KV-Beitrag: 558,75 EUR

PV-Beitrag: mit Kind 36,56 EUR AN 36,56 EUR AG = 73,12 EUR

PV-Beitrag: ohne Kind 45,94 EUR AN 36,56 EUR AG = 82,50 EUR

Umlagesätze ab 01.01.2010

U1, ermäßigter Umlage- u. Erstattungssatz
(Bisher nicht angeboten)

0,9 v. H.

Erstattung 40 v. H.

U1, erhöhter Umlage-u. Erstattungssatz

1,50 v. H.

Erstattung 60 v. H.

U1 erhöht
(Gesetzlicher Umlagesatz)

2,90 v. H.

Erstattung 80 v. H.

U2, Mutterschaft (MU)
Beschäftigungsverbot (BV)

0,24 v. H.

Erstattung 100 v. H. bei MU
Erstattung 120 v. H. bei BV

Beitragsnachweise

Bitte erstellen Sie nur noch maschinelle Beitragsnachweise, die mit der Ihnen vom Arbeitsamt zugewiesenen Betriebsnummer sowie der Betriebsnummer (als Empfänger) unser BKK versehen sind.

Beitragszahlung

Empfänger der Beiträge ist direkt die BKK PHOENIX. Bitte überweisen Sie je nach Rechtskreis auf das entsprechende Bankkonto:

SEB AG

BLZ: 200 101 11

Kto.-Nr.: 1071 1333 00 / für unsere Westkasse

Kto.-Nr.: 1071 1333 02 / für unsere Ostkasse

Überweisungstext

Verwenden Sie bitte generell folgenden Überweisungstext:

„GSV - (Arbeitgebernummer) - (freie Verfügung) “

So ist gewährleistet, dass die Beiträge ohne zeitliche Verzögerung Ihrem Beitragskonto gutgeschrieben werden.

Fälligkeit der Beiträge

Die Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.

Erfolgt die Zahlung per Scheck, bitten wir diesen bei der

„Arbeitsgemeinschaft Gesamtsozialversicherungsbeitrag - ARGE GSV -“,

Anschrift:

BKK PHOENIX
c/o ARGE GSV
Postfach 70 01 06
22001 Hamburg

einzureichen.

Die Telefonnummer der ARGE GSV lautet: 040 20901-1241, Fax: 040 20901-5999

Denken Sie bitte daran, den Scheck so rechtzeitig einzureichen, dass die Gutschrift auf unserem Konto (Wertstellungsdatum) zum Fälligkeitstag gewährleistet ist.

Lastschriftverfahren

Wir empfehlen Ihnen, für die Zahlung der Beiträge am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Sollten Sie unser Angebot nutzen wollen, finden Sie hier eine Einzugsermächtigung .

Meldeverfahren

Meldungen sind ab 01.01.2006 laut Gesetzgeber nur noch maschinell zu erzeugen und zu übermitteln. Das Programm können Sie über http://www.datenaustausch.de kostenlos herunterladen.

Ansprechpartner

Für Fragen im Zusammenhang mit der Sozialversicherung steht Ihnen unser Team Versicherung, Tel. 040 30387-200 und -201, Fax 040 30387-230 oder E-Mail versicherung[at]bkk-phoenix.de gerne zur Verfügung.

Dieses Datenblatt können Sie hier auch als pdf-Datei aufrufen und ausdrucken. Dafür benötigen Sie einen pdf-Reader.

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