Datenaustausch ab 01.01.2006
Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 hat der Gesetzgeber verfügt, dass die Übermittlung von Daten der Arbeitgeber an die Krankenkassen nur noch über maschinell verwertbare Datenträger oder direkte Datenübertragung erfolgen darf. Dies betrifft insbesondere Meldungen und Beitragsnachweisungen.
Für viele Betriebe ergibt sich aus dieser neuen Gesetzesformulierung kein Handlungsbedarf, weil bereits entsprechende Lohnabrechnungsprogramme im Einsatz sind oder entsprechende Aufgaben an einen Steuerberater vergeben wurden.
Für alle Unternehmen, die bisher ihre Meldungen und Beitragsnachweise händisch erstellt haben, gibt es zwei kostenlose Programmvarianten, mit denen die geforderte maschinelle Bereitstellung der Daten vorgenommen werden kann:
sv.net/classic
ist ein Programm das kostenfrei (1 Lizenz pro Betrieb) installiert werden kann. Daten können anschließend offline erfasst und bearbeitet werden; die Übertragung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Erstellte Dokumente sowie Personaldaten können gespeichert werden.
sv.net/online
ist ein kostenloser Online-Service, der keine eigene Programminstallation erfordert. Daten können online eingegeben und übermittelt, jedoch nicht gespeichert werden. Für die Nutzung muss zuvor eine Registrierung durchgeführt und eine PIN (Persönliche Identifikationsnummer) angefordert werden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zum Programmdownload bzw. Ihre PIN erhalten Sie unter: www.datenaustausch.de
Selbstverständlich können Sie uns auch gerne zu diesem Thema ansprechen.
Tel.: 040 30387-201








