Dienstag der 7. Februar 2012

Auslandsservice

Reisen im Urlaub

Frohgelaunt reisen, nach dem Motto: Vom Start an entspannt. Bis es soweit ist, steht allerdings eine Reihe notwendiger Besorgungen zur Erledigung an.

Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland fahren, informieren Sie sich bei Ihrem Kfz-Versicherer oder Ihrem Automobilclub, ob Besonderheiten hinsichtlich der Kfz-Versicherungen (Haftpflicht, Kasko, Insassen-Unfall, Rechtsschutz) im Gastland zu beachten sind. Zur Vermeidung etwaiger Nachteile kann es u. U. zweckmäßig sein, zusätzliche Kurzzeit-Versicherungen abzuschließen.

Auch an Ihre Gesundheit sollten Sie denken und im Zweifelsfall noch rechtzeitig einen Arztbesuch einschieben. Zögern Sie z. B. nicht, einen "verdächtigen" Zahn vor Urlaubsantritt behandeln zu lassen! Die Chance, den Urlaub gesund zu genießen, steigt damit erheblich. Eine Garantie hat allerdings niemand, und deshalb gehört die Vorsorge für den Erkrankungsfall während des Urlaubs ebenfalls zu den notwendigen Reisevorbereitungen.

Krank im Urlaub - wer zahlt?

Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland übergeben Sie einfach Ihre Krankenversichertenkarte einem Arzt Ihrer Wahl. Die KV-Karte gehört daher immer mit ins Reisegepäck.

Auslandsreise

Grundsätzlich kommt es auf das Land an, in dem Sie wegen Krankheit oder Unfall ärztliche Hilfe brauchen. Die Bestimmungen sind teilweise recht unterschiedlich. Hinzu kommt: Bis Ende 2005 wurde eine EU-einheitliche Krankenversicherungskarte (EHIC) eingeführt, mit der in jedem Staat der Union medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden können. Eine EHIC können Sie hier bestellen.

Bei der Deutschen Verbindungsstelle Ausland (DVKA) erhalten Sie spezielle Länder-Merkblätter, in denen über die näheren und teilweise sehr unterschiedlichen Regelungen in den jeweiligen Reiseländern informiert wird. Verfügbar sind u. a. Merkblätter zu Reisen nach: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (ausgenommen Spitzbergen, Bäreninsel), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Mit Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Marokko, Mazedonien, Serbien-Montenegro, der Türkei und Tunesien hat die Bundesrepublik Deutschland spezielle Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die für Sie im Krankheitsfall wirksam werden. In jedem Fall ist es notwendig, den entsprechenden Vordruck der BKK mitzunehmen, etwa um nicht zunächst hohe Geldbeträge vorstrecken zu müssen, wie es für Privatversicherte üblich ist. Einen Anspruchsschein können Sie hier bestellen.

Sollten Sie in andere, hier nicht genannte europäische oder außereuropäische Länder reisen, wenden Sie sich bitte an Ihre BKK für weitere Informationen.

Kostenerstattung

Die Möglichkeit, zunächst privat gezahlte Arzthonorare oder Arzneikosten von der BKK später ganz oder teilweise zurückerstattet zu bekommen, besteht grundsätzlich für alle in dieser Broschüre vorgestellten Länder weiter. Es dürfen dabei aber nur die nach dem Sozialversicherungsrecht des jeweiligen Reiselandes geltenden Beträge erstattet werden. Voraussetzung ist außerdem die Vorlage der detaillierten und quittierten Original-Rechnung(en).

Generell nicht möglich ist dagegen eine Erstattung von entstandenen Kosten in den übrigen Ländern, es sei denn, der Versicherte kann sich wegen seines Lebensalters oder einer Vorerkrankung nicht privat versichern lassen. Dies muss von der BKK jedoch vor Antritt der Reise festgestellt werden.

Zusatzversicherung

Eine zusätzliche private Reise-Krankenversicherung (schon ab ca. 6 Euro pro Jahr) gehört zu einer sorgfältig vorbereiteten Reise unbedingt dazu - und zwar nicht nur bei Fernreisen, sondern auch bei kurzen Trips ins benachbarte europäische Ausland. Denn für den Rücktransport erkrankter Urlauber nach Hause, den eine solche Versicherung auf jeden Fall mit abdecken sollte, dürfen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten erstatten. Aber auch die Tatsache, dass manche Ärzte im Ausland Sie trotz aller internationaler Vereinbarungen nur gegen Privathonorar behandeln könnten, legt den Abschluss einer solchen Zusatzversicherung nahe.

Arbeitsunfähig?

Sollten Sie im Urlaub so krank werden, dass Ihnen der Arzt Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, dann informieren Sie bitte sofort Ihren Arbeitgeber: per Telefon, Fax oder E-Mail. Geben Sie an, wann die Arbeitsunfähigkeit eintrat, wie lange sie voraussichtlich andauern wird und wie Sie zu erreichen sind.

Reisewarnungen

Manche beliebte Reiseziele werden in letzter Zeit von terroristischen Anschlägen erschüttert. Aber auch Epidemien machen immer wieder Schlagzeilen. Bitte informieren Sie sich daher vor Antritt einer Fernreise über evtl. vorhandene Risiken, z. B. bei Ihrem Reisebüro oder Ihrem Automobilclub. Sehr ausführliche Informationen zu jedem Reiseland der Welt gibt es außerdem auf der Internet-Seite des Außenministeriums (www.auswaertiges-amt.de) unter dem Stichwort "Länder- und Reiseinformationen".

Reisemedizin - Informationen zu Krankeiten im Urlaubsland

Gerade bei Reisen in die Tropen und Subtropen können viele Erkrankungen oder Befindlichkeitsstörungen durch Vorbeugung vermieden werden. Nirgendwo gilt das Motto "Vorbeugen ist besser als Heilen" mehr als in diesen Ländern. Unter www.die-reisemedizin.de/ erhalten Sie Informationen, wie man Krankheiten vorbeugen kann und vieles mehr.

Noch Fragen?

Dann sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne!

Zunächst aber wünschen wir Ihnen eine gute Reise sowie einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt an Ihrem Ferienort.