Freitag der 18. Mai 2012

Arzneimittelberatung

Zu Risiken und Nebenwirkungen ...

Richtig eingenommen, können Arzneimittel helfen und Leiden lindern, manchmal sogar Leben retten. Die unüberschaubare Zahl von 52.000 Arzneimitteln macht es den Patientinnen und Patienten unmöglich, das Angebot zu überblicken. Selbst für Ärztinnen und Ärzte ist es nicht gerade einfach, den Markt zu kennen. Etwa 2.500 neue Mittel kommen jährlich neu auf den Arzneimittelmarkt und längst ist nicht immer erwiesen, ob sie besser oder wirkungsvoller als die herkömmlichen sind.

Das besondere Problem in Deutschland: Erst seit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes im Jahr 1978 müssen alle Medikamente, die neu auf den Markt kommen, von der Zulassungsbehörde auf ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit hin geprüft werden, unter anderem eine Konsequenz des Contergan-Skandals. Bis zum Ende des Jahres 2005, also 27 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes, wird die Prüfung der vor 1978 zugelassenen Arzneimittel (sog. Altarzneimittel) abgeschlossen sein. Verbraucher oder Patienten müssen also nach wie vor damit rechnen, Arzneimittel zu bekommen, die noch nicht abschließend geprüft und zugelassen sind. Das Ergebnis einer immer wieder verschleppten Umsetzung der Anforderungen im Arzneimittelgesetz.

Die bestmögliche Wirkung eines Arzneimittels wird nur dann erreicht, wenn das Arzneimittel richtig ausgewählt wurde, seine Wirksamkeit ausreichend nachgewiesen ist und die individuellen Gegenanzeigen und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln berücksichtigt werden. Altersgerechte Dosierungen sind für eine positive Wirkung ebenso wichtig wie die korrekte Einnahme eines Medikaments (zum Beispiel die Einnahmeart oder der Einnahmezeitpunkt). Eine kostengünstige Arzneimitteltherapie bedeutet übrigens keinen Verzicht auf Qualität, vielmehr geht es um die optimale Auswahl, Verordnung und Anwendung. Und teure Arzneimittel können unter dem Strich auch Kosten sparen, wenn dadurch zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt vermieden wird!

Doch die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Wir wissen aus unseren Beratungen, dass viele Patientinnen und Patienten nicht nur zu viele, sondern oft auch die falschen Medikamente oder eine falsche Stärke erhalten. Andererseits werden viele Krankheiten überhaupt nicht ausreichend behandelt. Es muss daher unser Ziel sein, diese Über-, Unter oder Fehlversorgung endlich zu beenden. Die Tatsache, dass die Anzahl der Arzneimitteltoten die Zahl der Verkehrstoten übersteigt, zeigt, dass hier noch viel zu tun ist.

Die BKK Arzneimittelberatung stellt sich vor

In Kooperation mit der Universität Bremen engagieren wir uns für eine bessere Versorgung unserer Versicherten mit Arzneimitteln. Zur Verfügung steht ein erfahrenes Team von Apothekerinnen und Apothekern, das unabhängig und individuell berät und Versicherten für alle Fragen rund um Arzneimittel zur Verfügung steht.

Unser Projekt bietet auch den Ärztinnen und Ärzten Beratung an. In einem Schreiben werden dem Arzt/der Ärztin Informationen zu möglichen Wechselwirkungen der verordneten Medikamente gegeben. Die Analysen zur Qualität und Dauer von Arzneimittelverordnungen werden in Zusammenarbeit mit Vertretern der Ärzteschaft und Krankenkassen erstellt.

Anschrift

BKK-Arzneimittelberatung, Außer der Schleifmühle 35-37, 28203 Bremen

Projektleitung

Professor Dr. Gerd Glaeske, Universität Bremen

Fragen kostet nichts

Rufen Sie uns an, wenn

  • Sie unsicher sind, ob Ihre Medikamente sich untereinander vertragen
  • Sie nicht wissen, wie sie Ihre Medikamente einnehmen sollen
  • Sie wissen möchten, ob Ihr Medikament weiter auf Kassenrezept verordnet wird
  • Sie nicht sicher sind, ob das vom Apotheker empfohlene Mittel wirklich hilft

Beratungstelefon und Homepage

Für unsere Versicherten und die behandelnden Ärzte steht eine kostenlose Telefonnummer zur Verfügung.

Unsere Telefonzeiten sind:

Montag-Donnerstag 8.30 -17.00 Uhr und Freitag 9-14.00 Uhr

Auf unserer Homepage www.bkk-arzneimittelberatung.de finden Sie Informationen zu aktuellen Themen, Zuzahlungsregelungen, Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und vieles mehr.

Gerne vereinbaren wir auch außerhalb der Telefonzeiten einen Termin mit Ihnen.

Arzneimittelbulletin

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, ein Arzneimittelbulletin in schriftlicher Form zu erhalten. Auf Ihren Wunsch werden anhand der individuellen Verordnungsdaten Hinweise für Ihre Arzneimitteltherapie gegeben. Hierfür ist eine Datenfreigabeerklärung durch Sie erforderlich. Das Formular können Sie hier herunterladen.