Akupunktur
Die Akupunktur kann als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von qualifizierten Vertragsärzten bei folgenden zwei Indikationen direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden:
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und ggf. nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz) mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer mit 14-20 Nadeln.
- Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer mit 7-15 Nadeln je behandeltem Knie.
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
Die Entscheidung zur Kostenübernahme basiert auf den Ergebnissen aus zwei Modellprojekten, bei denen die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken-, Knie- und Kopfschmerzen in breit angelegten Studien über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht wurden.






