Dienstag der 7. Februar 2012

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Alternative Heilmethoden

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden außerhalb der Schulmedizin werden in der Umgangssprache oftmals unter dem Begriff "Alternative Heilmethoden" zusammengefasst. Gleichbedeutend werden häufig auch die Bezeichnungen "Ganzheitsmedizin", "Sanfte Medizin", "Naturheilkunde" oder "besondere Therapiemaßnahmen" gebraucht. Sowohl Schulmedizin und alternative Heilmethoden, haben das gemeinsame Ziel, erkrankte Menschen zu heilen. Beide Richtungen ergänzen sich.

Für Homöopathie übernehmen wir die Behandlungskosten nur dann, wenn die Therapie von einem zugelassenen Vertragsarzt (Facharzt mit der Zusatzbezeichnung "Homöopathie", aber kein Privatbehandler) durchgeführt wird und die zu verordnenden Arzneimittel zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen sind.

Sprechen Sie vor Beginn der Behandlung unbedingt mit uns und klären Sie die Kostenübernahme. Es beraten Sie gerne unsere Ansprechpartner.

Restriktive Gesetzgebung

Generell dürfen die Gesetzlichen Krankenkassen nur solche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden übernehmen, die dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat ausdrücklich bestätigt, dass im Rahmen der vertragsärztlichen/-zahnärztlichen Behandlung nur Anspruch auf neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ("Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden - NUB") besteht, wenn der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Anerkennung ausgesprochen hat. Lediglich in eng begrenzten Ausnahmefällen kann für (noch) nicht anerkannte neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden ein Leistungsanspruch bestehen. Voraussetzung ist, dass die von der Rechtsprechung festgelegten Voraussetzungen für die Annahme eines sog. "Systemmangels" erfüllt sind. Daneben können die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen, im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Modellvorhaben, derartige Behandlungsmethoden bezahlen bzw. bezuschussen. Behandlungskosten beim Heilpraktiker können nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden