Arznei- und Verbandmittel
Im Krankheitsfall oder nach einem privaten Unfall bezahlen wir alle zur Behandlung erforderlichen verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandmittel. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Abgabepreises, höchstens jedoch 10 EUR, mindestens 5 EUR, allerdings nie mehr als die Kosten des Mittels. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.







