Ambulantes Operieren
Mit der Erweiterung des Kataloges für ambulantes Operieren können nunmehr z. B. auch eine Vielzahl an Augenoperationen und internistischen oder orthopädischen Eingriffen im ambulanten Rahmen erfolgen. Und selbst wenn eine bestimmte Untersuchung nur mit den Mitteln eines Krankenhauses erbracht werden kann, muss dies nicht zwangsläufig die Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus mit sich bringen.
Verschiedene ambulante Operationen können sowohl in niedergelassen Arztpraxen als auch im Krankenhaus durchgeführt werden. Für diese OPs sind aufgrund verbesserter Operationstechniken und modernster Instrumente meist nur noch kleinste Schnitte notwendig, was für den Patienten auch geringere Beschwerden und kleinere Narben bedeutet.
In der Regel können die Patienten bereits zwei bis drei Stunden nach dem Eingriff nach Hause entlassen werden. Der operierende Facharzt klärt sie ganz genau darüber auf, welche Medikamente anschließend einzunehmen sind, bzw. welche Pflegehinweise beachtet werden sollten. Die folgenden Nachuntersuchungen können in den meisten Fällen durch den Hausarzt vorgenommen werden.
Ein weiterer Vorteil ambulanter Operationen liegt in der Kostenersparnis. Für die Krankenkasse entfallen die Kosten tagelanger Unterbringung und Verpflegung und der Patient braucht nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von bis zu 280 Euro pro Jahr zu leisten.
Zudem gibt es die Möglichkeit der Fahrkostenerstattung. Der gesetzliche Eigenanteil beträgt zehn Prozent der Fahrkosten pro Fahrt, mindestens jedoch fünf Euro und maximal zehn Euro.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.








