Dienstag der 7. Februar 2012

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Häusliche Krankenpflege

Wird eine ärztlich angeordnete Krankenhausbehandlung – aus welchen Gründen auch immer – nicht durchgeführt, so können wir u. U. die Kosten einer dadurch notwendigen häuslichen Krankenpflege übernehmen. Gleiches gilt, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich oder abgekürzt wird. Bitte sprechen Sie uns vor jeder Inanspruchnahme unbedingt an! Die gesetzliche Zuzahlung ist auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr begrenzt und beträgt 10 % je einzelner Leistung zuzüglich eines Betrages von 10 EUR für die gesamte Verordnung.

Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.