Dienstag der 7. Februar 2012

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Haushaltshilfe

Unsere BKK kann im Einzelfall auch eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen, wenn die haushaltsführende Person krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiterführen kann und

  • im Haushalt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren lebt

oder

  • ein Kind behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist.

Die gesetzliche Selbstbeteiligung beträgt je Tag 10 % der Kosten, höchstens jedoch 10 EUR, mindestens 5 EUR.

Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.