Haushaltshilfe
Unsere BKK kann im Einzelfall auch eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen, wenn die haushaltsführende Person krankheitsbedingt den Haushalt nicht weiterführen kann und
- im Haushalt mindestens ein Kind unter zwölf Jahren lebt
oder
-
ein Kind behindert und auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Die gesetzliche Selbstbeteiligung beträgt je Tag 10 % der Kosten, höchstens jedoch 10 EUR, mindestens 5 EUR.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.







