Familienversicherung
- Ihre Familienangehörigen (Ehepartner und Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch Stiefkinder und Lebenspartner gleichen Geschlechts) mit einem eigenen Monatseinkommen von nicht mehr als 345 EUR (bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bis 400 EUR) sind - ganz im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung - ohne zusätzliche Beitragszahlung in den umfassenden Gesundheitsschutz unserer BKK voll miteinbezogen.
- Endet die Familienversicherung (z. B. durch Aufnahme einer Beschäftigung), kann sich der bisher familienversicherte Angehörige selbst bei unserer BKK versichern - unabhängig davon, in welchem Unternehmen er tätig wird.
- Die Familienversicherung für Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich der Anspruch jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, ggf. noch zusätzlich um die Dauer von Wehr- oder Ersatzdienst.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne







