Fahrtkosten
Seit dem Inkrafttreten des "GKV-Modernisierungsgesetzes" zum 1.1.2004 dürfen wir Fahrkosten in der ambulanten Versorgung grundsätzlich nicht mehr erstatten. Im Einzelfall mögliche Ausnahmen müssen vor Fahrtantritt genehmigt werden.
Bei Rettungsfahrten, Krankentransporten und genehmigten Einzellfällen beträgt der Eigenanteil 10 % der Kosten je Fahrt, höchstens 10 EUR, mindestens 5 EUR.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.






