Hilfsmittel
Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln, wie z. B. einer Prothese oder einem Hörgerät, übernehmen wir – bis auf die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung – die Anschaffungskosten in Höhe des Vertragspreises bzw. des jeweils bundesweit einheitlichen Festbetrags. Der Anspruch auf Versorgung mit einer Sehhilfe (Brille) wurde vom Gesetzgeber begrenzt auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie schwer sehbeeinträchtigte Versicherte.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.







