Heilmittel
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie Massagen, Bädern oder Krankengymnastik übernimmt unsere BKK die hierfür notwendigen Kosten bis auf die gesetzliche Selbstbeteiligung von 10 % je einzelner Leistung zuzüglich eines Betrages von 10 EUR für die gesamte Verordnung. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr sind von dieser Zuzahlung vollständig befreit.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.






