Dienstag der 7. Februar 2012

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Krankenhaus

Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig ist, übernehmen wir - mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen - die Kosten für ärztliche Behandlung, operative Leistungen, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus - zeitlich unbegrenzt. Die gesetzlichen Zuzahlungen betragen 10 EUR pro Kalendertag und sind auf höchstens 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt. Versicherte unter 18 Jahren sind davon sogar völlig befreit.

Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.