Dienstag der 7. Februar 2012

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Krankheitsverhütung und -früherkennung

Unseren Versicherten steht eine breite Palette an Maßnahmen zur Krankheitsverhütung und -früherkennung zur Verfügung:

  • Nach den regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft können und sollten - beginnend mit der Entbindung - die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 9 für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen zwei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen im 3.-4. bzw. im 5.-6. Lebensjahr. Besonders wichtig auch: Die "Jugend-Gesundheitsuntersuchung" zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr!
  • Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr haben in jedem Kalenderhalbjahr Anspruch auf eine zahnmedizinische Vorsorgeuntersuchung (Erwachsene ab 18 einmal jährlich).
  • Frauen haben mit Beginn des 20. und Männer mit Beginn des 45. Lebensjahres Anspruch auf jährlich eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung zur Krebsfrüherkennung.
  • Nach Vollendung des 35. Lebensjahres können unsere Mitglieder alle zwei Jahre einen kostenlosen "Gesundheits-Check-up" vornehmen lassen, bei dem unter anderem eine beginnende Herz-Kreislauf- oder Nieren-Erkrankung, Diabetes und rheumatische Erkrankungen bereits im Ansatz erkannt werden können.
  • Unser Vorsorgeprogramm zur Früherkennung von Darmkrebs für alle Versicherten ab dem 50. Lebensjahr.
  • Wir übernehmen die Kosten für alle im Inland üblichen Schutzimpfungen gegen Krankheiten wie z. B. Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Wundstarrkrampf und Grippe.
  • Über diese Vorsorgeangebote hinaus bieten wir Ihnen zahlreiche Broschüren, Ratgeber und sonstige Informationen rund um die Gesundheit an. Wir stellen für Sie auch gerne den Kontakt zu Selbsthilfegruppen her. Und schließlich kümmern wir uns als BKK ganz besonders um die "Gesundheit rund um Ihren Arbeitsplatz"!

Bei allen Fragen zur Gesundheitsvorsorge beraten wir Sie gerne!