Kuren und Rehabilitation
Unseren Versicherten steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Voraussetzungen der Gewährung sowie über die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen. Grundsätzlich gelten aber folgende Regelungen:
Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung bieten wir z. B.:
- stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgversprechend vorgebeugt werden kann
- Kinder- und Jugendkuren bei bestehender gesundheitlicher Gefährdung
- medizinische Vorsorge oder Rehabilitation für Mütter bzw. Väter mit Kind ("Mutter- oder Vater-Kind-Kuren")
- vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.
Der Eigenanteil beträgt je Tag 10 EUR, ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Bei Anschlussheilbehandlung ist die Zuzahlung auf 28 Tage je Kalenderjahr begrenzt.
Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.








