Dienstag der 7. Februar 2012

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Private Krankenversicherung

Wer als freiwilliges Mitglied einer BKK zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, sollte sich vorher von uns über die möglicherweise weit reichenden finanziellen und versicherungsrechtlichen Folgen dieses Schrittes informieren lassen. Denn grundsätzlich gilt: einmal privat, immer privat! Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in aller Regel nicht mehr möglich, und der Wechsel in die PKV ist dann schnell bereut. So gibt es bei der "Privaten" z. B. keine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen.

Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.