Dienstag der 7. Februar 2012

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Mutterschaft

Wir übernehmen sämtliche im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehenden Kosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. darüber hinausgehende Leistungen sind gegebenenfalls selber zu tragen. Fragen Sie uns bei Unklarheiten.

Darüber hinaus ...

  • beraten wir Sie auch in allen Fragen rund um das staatliche Erziehungsgeld und die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub).
  • genießen Sie während der Elternzeit im Regelfall weiter den vollen Schutz unserer BKK - und das beitragsfrei!
  • schöpfen wir bei Maßnahmen zur Ermöglichung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) den zulässigen Rahmen voll aus und übernehmen drei Behandlungsversuche, wobei ein gesetzlicher Eigenanteil in Höhe von 50 % übernommen werden muss.

Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.