Dienstag der 7. Februar 2012

Zuzahlungen

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Zuzahlungen

Für alle Versicherten gilt künftig bei allen Zuzahlungen je Kalenderjahr eine Belastungsgrenze in Höhe von 2 % des Bruttoeinkommens, wobei die Zuzahlungen und die Einnahmen aller Familienangehörigen bzw. der Lebenspartner zusammengerechnet werden. Bei der Höhe des zugrunde gelegten Einkommens werden Freibeträge für jeden Familienangehörigen bzw. den Lebenspartner berücksichtigt, und zwar können dies Jahr für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen 4.725,00 EUR und für jedes Kind 7.008,00 EUR vom Einkommen abgezogen werden. Wichtig: Für "schwerwiegend chronisch Kranke" in Dauerbehandlung beträgt die Belastungsgrenze 1 %.

Für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld II Bezieher gelten besondere Vorschriften.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: nicht verschreibungspflichtige Medikamente ab dem 12. Lebensjahr).

Bei allen Fragen zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne.