Dienstag der 7. Februar 2012

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Tages- und Nachtpflege

Bei Pflegebedürftigen, die in teilstationären Pflegeeinrichtungen entweder tagsüber oder nachts betreut werden, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Pflege, die notwendige medizinische Behandlungspflege, die soziale Betreuung sowie der Transportkosten entsprechend der festgestellten Pflegestufe. Dies gilt in den Fällen, in denen der Pflegebedürftige in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann.