Dienstag der 7. Februar 2012

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Kurzzeitpflege

Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann. Die Pflegekasse kann u. U. für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen die Kosten für eine vollstationäre Pflege, höchstens 1.550 EUR übernehmen.