Betreuungsleistungen
Für Altersverwirrte und Menschen mit geistiger Behinderung werden zusätzliche Betreuungsleistungen durch Pflegedienste erbracht. Auf Antrag und nach Prüfung durch den Medizinischen Dienst kann die Pflegekasse monatlich 100 EUR, in Härtefällen 200 EUR, zahlen.








