Wahlrechte
Ihre wichtigsten Wahlrechte auf einen Blick:
Pflichtversicherte
Arbeitnehmer, Auszubildende und Rentner können seit 1.1.2002 grundsätzlich jederzeit ihrer bisherigen Kasse kündigen und zu uns wechseln. Einzuhalten ist lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten.
Freiwillig Versicherte
Freiwillig bei einer anderen Kasse Versicherte können wie bisher ihre bestehende Versicherung zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen und anschließend Mitglied unserer BKK werden, wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt wurde.
Ein neuer Arbeitsplatz:
- Wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen, können Sie sich sofort bei uns versichern! Nennen Sie Ihrem neuen Arbeitgeber gleich zu Beginn die BKK PHOENIX als Ihre neue Krankenkasse. (Frist: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit!)
- Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen und sich eine Unterbrechung zu Ihrer bisherigen Versicherung ergibt (z. B. waren Sie zwischen Ihren eigenen Mitgliedschaften familienversichert), haben Sie ein sofortiges Wahlrecht zur BKK PHOENIX. Voraussetzung: Sie waren 18 Monate bei der früheren Krankenkasse versichert. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Wir benötigen lediglich eine Versicherungsbescheinigung der vorherigen Krankenkasse. <>Wenn Sie durch Arbeitgeberwechsel eine neue Beschäftigung aufnehmen, gelten für Sie die normalen Wahlrechte als Pflicht- oder freiwillig Versicherter, d. h. es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Darüber hinaus muss eine gesetzliche Bindungsfrist (18 Monate) beachtet werden.
Bindungsfrist bei Kassenwechsel
Für jeden erneuten Kassenwechsel gilt dann die neue Bindungsfrist von 18 Monaten.
Sonderkündigungsrecht:
Wenn Ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, können Sie mit einer Frist von zwei Monaten kündigen und danach zu unserer BKK wechseln!
Wichtig: Die Bindungsfrist von 18 Monaten muss in diesem Fall nicht eingehalten werden!
Sie haben die Wahl - wir sind für Sie geöffnet!
Seit einigen Jahren gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung die große Wahlfreiheit: Alle Versicherungspflichtigen und freiwillig Versicherten können ihre Krankenkasse frei wählen. Das ist Ihre Chance!






