Freitag der 10. September 2010

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Kündigungsfristen und Bindungswirkung

Ihr Weg zu uns:

Seit dem 01.01.2002 sind die Wahlrechte für versicherungspflichtige und freiwillige Mitglieder vereinheitlicht. Neu ist, dass ein Wechsel der Krankenkasse nun auch für Versicherungspflichtige jederzeit möglich ist.

Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam, gerechnet von dem Monat an, in dem das Mitglied den Austritt erklärt, also nach zwei Kalendermonaten. An die Wahl der Krankenkasse ist das Mitglied grundsätzlich 18 Monate gebunden.

Ein Beispiel hierzu: Sie möchten Ihre jetzige Krankenkasse zum 31. Dezember kündigen, dann muss Ihre Kündigung bis zum 31. Oktober bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eingegangen sein.

Die 18-monatige Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden:

  • Bei Kündigungen Erhebung eines Zusatzbeitrages.
  • Wenn Sie erstmalig eine Beschäftigung aufnehmen oder eine Ausbildung beginnen, können Sie sich bei uns sofort versichern.

Übrigens: Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie nicht mehr automatisch die Krankenkasse wechseln. Sie müssen ebenfalls die genannten Kündigungsvorschriften beachten.

Ausnahme: Es ergibt sich eine Unterbrechung zu Ihrer bisherigen eigenen Versicherung (Achtung: Bindungsfrist von 18 Monaten muss erfüllt sein!), in der Sie beispielsweise familienversichert waren. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit ohne Kündigung die Mitgliedschaft bei der BKK PHOENIX zu wählen. Wir benötigen lediglich eine Mitgliedsbescheinigung von Ihrer frühern Krankenkasse.

Kündigung und Beitrittserklärung

Wir empfehlen Ihnen die Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse immer schriftlich vorzunehmen. Diese sendet Ihnen dann ein Kündigungsbestätigung zu. Gleichzeitig können Sie bei der BKK PHOENIX schriftlich Ihren Beitritt erklären. Eine Beitrittserklärung finden Sie hier oder rufen Sie uns einfach an, wir schicken Ihnen dann die Beitrittserklärung umgehend zu.

Sobald Sie uns die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse vorlegen bzw. die Versicherungsbescheinigung, wenn eine Kündigung nicht erforderlich ist, stellen wir eine Mitgliedsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus. Dieser meldet Sie daraufhin bei der BKK PHOENIX an.

Sobald Sie uns die Kündigungsbestätigung Ihrer bisherigen Krankenkasse vorlegen, stellen wir eine Mitgliedsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus. Dieser meldet Sie daraufhin bei der BKK PHOENIX an.

Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 0180/1000 190 (zum jeweils gültigen Tarif der Dt. Telekom)