Dienstag der 7. Februar 2012

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Beitragsübersichten

Die Finanzierung der umfassenden Leistungen unserer BKK erfolgt durch Beiträge, die im Regelfall je zur Hälfte vom Mitglied und dessen Arbeitgeber getragen werden. Dabei erzielt die BKK keinen Gewinn, sondern verwendet die Gelder ausschließlich zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit ihrer Mitglieder und deren Familien.

Hier nun unsere aktuellen Beitragssätze (Stand 01.01.2012). Ihre Beiträge errechnen sich aus unserem Beitragssatz und Ihrem Bruttoentgelt, welches jedoch nur bis zur Höhe der bundeseinheitlichen Beitragsbemessungsgrenze (im Jahr 2012: 3.825,00 EUR monatlich bzw. 45.900 EUR jährlich) zugrunde gelegt wird.

Beitragssätze

Für

Prozentsatz

Allgemein

Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben, versicherungspflichtige Rentner und Empfänger von Versorgungsbezügen

15,5 v. H.

Ermäßigt

Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld

14,9 v. H.

Zusatzbeitrag

Seit dem 01.01.2010 erheben wir einen Zusatzbeitrag i. H. v. € 8,- monatlich, der quartalsweise zum 20. jeden dritten Monats fällig wird. Somit sind von allen beitragspflichtigen Mitgliedern zum 20. März, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember jeweils € 24,- zu zahlen. Mehr Informationen zum Zusatzbeitrag erhalten Sie hier.