Wann wird ein Zusatzbeitrag erhoben?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag?
Habe ich aufgrund des Zusatzbeitrags besondere Leistungsansprüche?
Meine Krankenkasse muss einen Zusatzbeitrag erheben. Handelt sie zwangsläufig unwirtschaftlich?
Wird der Zusatzbeitrag auf Dauer erhoben werden?
Wie hoch ist der Höchst-Zusatzbeitrag?Kann ich mich von der Zahlung des Zusatzbeitrags befreien lassen?
Wie wirkt sich ein Wahltarif bei der Erhebung des Zusatzbeitrages auf?Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt?
Muss ich mein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist ausüben?
Was mache ich, wenn ich kein Girokonto habe?
Was ist der Zusatzbeitrag rechtlich gesehen?
Welche Konsequenzen erwachsen mir, wenn ich den Zusatzbeitrag nicht zahle?
Ich bin arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I. Wer trägt meinen Zusatzbeitrag?
Was ist der Gesundheitsfonds?
Der Gesundheitsfonds 'sammelt' die Beiträge von allen Beteiligten (z.B. Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Studenten, Rentnern und den Staatszuschuss) ein und wird durch das Bundesversicherungsamt verwaltet. Das Bundesversicherungsamt verteilt das Geld an die gesetzlichen Krankenkassen auf der Basis des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs.
Weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Gesundheitsfonds finden Sie hier (externe Seite)
Weitere Informationen zum Bundesversicherungsamt finden Sie hier (externe Seite)
Wann wird ein Zusatzbeitrag erhoben?
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wird erhoben, wenn der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist.
Auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag wird auf der Grundlage des § 242 SGB V erhoben.
Habe ich aufgrund des Zusatzbeitrags besondere Leistungsansprüche?
Nein. Der Zusatzbeitrag dient ausschließlich der Beseitigung einer Unterdeckung zwischen den der Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln und den Gesamtausgaben dieser Krankenkasse.
Meine Krankenkasse muss einen Zusatzbeitrag erheben. Handelt sie zwangsläufig unwirtschaftlich?
Nein. Die Krankenkassen haben sehr unterschiedliche Mitgliederstrukturen und damit einhergehend auch unterschiedliche Risiken. Zwar gleicht der Risikostrukturausgleich des Gesundheitsfonds diese Unterschiede aus. Dennoch kann es auch bei Krankenkassen, die wirtschaftlich arbeiten, zu einer Unterdeckung kommen. Dann muss eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erheben.
Muss ich auch für meine familienversicherte Frau und meine familienversicherte Kinder den Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Der Zusatzbeitrag ist nur von Mitgliedern zu zahlen. Die beitragsfreie Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung gilt auch für den Zusatzbeitrag.
Wird der Zusatzbeitrag auf Dauer erhoben werden?
Der Zusatzbeitrag ist im Wettbewerb, in dem die Kassen untereinander stehen, ein Nachteil für die Kassen, die ihn erheben. Daher kann man davon ausgehen, dass eine Krankenkasse, sobald sie mit den ihr zugewiesenen Mitteln aus dem Gesundheitsfonds auskommt, den Zusatzbeitrag wieder reduzieren bzw. sogar abschaffen wird.
Wie hoch ist der Höchst-Zusatzbeitrag?
Der Höchst-Zusatzbeitrag leitet sich aus der Überforderungsklausel ab. Danach ist der Zusatzbeitrag auf 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Einnahmen des Mitglieds zugrunde gelegt werden, sondern dass diese auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen sind. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2009 3.675,00 Euro pro Monat. Somit ergibt sich ein maximaler Zusatzbeitrag in Höhe von 36,75 Euro.
Kann ich mich von der Zahlung des Zusatzbeitrags befreien lassen?
Nein. Eine Befreiung von der Zahlung des Zusatzbeitrags ist nicht möglich.
Muss ich während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld oder Elterngeld den Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie keine beitragspflichtigen Einkünfte aus Nebentätigkeiten oder sonstigen Einkunftsquellen haben.
Wie wirkt sich ein Wahltarif bei der Erhebung des Zusatzbeitrages auf?
Für die optionalen Wahltarife besteht eine 3-jährige Bindungsfrist. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der erstmaligen Erhebung bzw. einer Erhöhung des Zusatzbeitrags ist rechtlich ausgeschlossen.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt?
Erhebt die Krankenkasse ab dem 01.01.2009 einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts gekündigt werden.
Muss ich mein Sonderkündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist ausüben?
Im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kann die Mitgliedschaft bis zur erstmaligen Fälligkeit der Beitragserhebung oder der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Was mache ich, wenn ich kein Girokonto habe?
Bitte sprechen Sie die Experten unserer BKK an.
Was ist der Zusatzbeitrag rechtlich gesehen?
Der Zusatzbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Forderung (z. B. wie Steuern oder andere Abgaben).
Welche Konsequenzen erwachsen mir, wenn ich den Zusatzbeitrag nicht zahle?
Zahlt das Mitglied seinen Zusatzbeitrag nicht, müssen die Kassen in jedem Einzelfall ein Mahnverfahren einleiten. Nach erfolglosem Mahnverfahren ist damit zu rechnen, dass die Krankenkasse Vollstreckungsmaßnahmen einleiten wird. Die Kosten für das Mahn-/ Vollstreckungsverfahren können dem Mitglied auferlegt werden. Ihre Leistungsansprüche im Krankheitsfall können im Einzelfall beschränkt werden.
Ich habe meinen Zusatzbeitrag nicht gezahlt und meine Krankenkasse mahnt dessen Zahlung an. Im Rahmen dieser Mahnung hat sie mir auch Säumniszuschläge berechnet. Darf meine Krankenkasse Säumniszuschläge erheben?
Ja. Für Beiträge, die der Zahlungspflichtige nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hat, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Betrages zu zahlen.
Ich bin arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I. Wer trägt meinen Zusatzbeitrag?
Grundsätzlich gilt für alle Versicherungspflichtigen, dass der Zusatzbeitrag durch das Mitglied alleine zu tragen ist.
Ich bin arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld II. Einen Zusatzbeitrag kann ich mir finanziell nicht leisten. Muss ich jetzt als 'Hartz IV'-Bezieher meine Krankenkasse wechseln?
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld kann die Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung übernehmen, wenn der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Härte bedeuten würde. Hier hat die Bundesagentur einen Ermessensspielraum. Nach derzeitigem Stand sind noch keine Konkretisierungen bekannt, was als besondere Härte berücksichtigt wird. Es wird voraussichtlich eine Einzelfallentscheidung erfolgen.
Ich bin Sozialhilfebezieher. Muss ich den Zusatzbeitrag selbst zahlen oder sogar meine Krankenkasse wechseln, wenn ich mir den Zusatzbeitrag nicht leisten kann?
Nein. Weder Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung oder Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen einen Zusatzbeitrag selbst bezahlen. Diesen übernimmt das Grundsicherungs- bzw. das Sozialamt.
Ist der Zusatzbeitrag identisch mit dem bisherigen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen oder wird dieser durch den neuen Zusatzbeitrag abgelöst?
Nein. Der bisherige Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen wurde bereits in den allgemeinen Beitragssatz überführt. Diesen zahlen alle auch weiterhin.
Quelle: www.zusatzbeitrag.de







