Freitag der 18. Mai 2012

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Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V

 

Vom 01.01.2010 bis 31.03.2012 waren wir gezwungen von jedem beitragspflichtigen Mitglied einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich zu erheben. Der Zusatzbeitrag ist das gesetzlich vorgesehene Mittel um die Finanzierungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Diese können sich daraus ergeben, dass die individuellen Leistungsausgaben die durchschnittlichen Behandlungskosten übersteigen und/oder dem Gesundheitsfonds, also der gesetzlichen Krankenversicherung in Gänze, Gelder fehlen.